Erdbestattung
Bestattungen Fuisting: Unsere Aufgabe sehen wir darin, bei einem Trauerfall den Hinterbliebenen einfühlend bei allen anstehenden Aufgaben und Fragen zur Seite zu stehen. Wir besuchen Sie auf Wunsch zu Hause oder verabreden ein Treffen in unseren Räumen.
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Erd­bestattung

In die Erde gebettet zu werden, ist die traditionelle Form der Bestattung und bedarf keiner vorher festgelegten Willenserklärung. Wenn der Wunsch nach dieser Beisetzung besteht, können wir Ihnen  neben der Auswahl der verschiedenen Grabarten und Ruhezeiten gerne bei der Wahl des gewünschten Friedhofes mit unserer Erfahrung im Großraum Soest beiseite stehen.
Im Falle einer notwendigen Überführung bieten wir auf Wunsch jegliche Unterstützung in der Durchführung sowie bei der Erledigung der Formalitäten an.

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Familiengrabstätten

(für Sarg- und Urnenbestattungen)

Familiengrabstätten können aus einem oder mehreren Gräbern bestehen. Eine einzelne Grabstelle bietet die Möglichkeit, neben einem Sarg auch mehrere Urnen beisetzen zu können. Darüber hinaus gibt es spezielle Urnengrabstätten für Familien, auf denen ebenfalls mehrere Urnen zur Ruhe gebettet werden dürfen. Die Lage von Familiengrabstätten ist frei wählbar, die Grabpflege kann selbst, oder durch einen Gärtner durchgeführt werden. Je nach Friedhof besteht ein Nutzungsrecht auf 25 – 30 Jahre, welches auf Wunsch verlängert wird.

Reihengrabstätten

(für Sarg- und Urnenbestattungen)

Bei der Bestattung in einem sogenannten Reihengrab ist die Nutzungsdauer auf 25 Jahre beschränkt. Hierbei werden die Grabstellen nebeneinander in Reihen angeordnet und für nur eine Bestattung freigegeben. Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.

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Rasengrabstätten

(für Sarg- und Urnenbestattungen)

Die Möglichkeit der Bestattung auf einer Rasenfläche wird oftmals in Betracht gezogen, wenn die Möglichkeiten der Grabpflege stark eingeschränkt – oder nicht gegeben sind – da die Flächen von der Kommune bzw. der Gemeinde gepflegt werden.

 

Auf Wunsch kann die Grabstelle auf Kommunalfriedhöfen mit einer Steinplatte versehen werden. Auch ist hier eine anonyme Erd- oder Urnenbestattung möglich. Die Beiwohnung der Bestattungszeremonie ist nach Friedhofssatzung in diesem Falle gestattet oder auch nicht, ggf. wird die genaue Grabstelle nicht bekannt gegeben. Blumen und Kränze können jedoch an ausgewiesenen Stellen abgelegt werden.

Osthofenfriedhof Soest