Die friedvolle Umgebung des Waldes ist eine nahe liegende Wahl um seine letzte Ruhe zu finden. Die auch als Baumbestattung bekannte Beisetzungsart ist somit immer häufigerer Wunsch von Vorsorgenden und Angehörigen. Man kann bereits zu Lebzeiten entscheiden in einem Ruhehain bestattet werden zu wollen, eine schriftliche Willenserklärung ist hierbei jedoch nicht notwendig. Voraussetzung allerdings ist eine vorherige Einäscherung, da die Waldbestattung eine Form der Feuerbestattung darstellt.
Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt,
der ist nicht tot, der ist nur fern;
tot ist nur, wer vergessen wird.
- Lucius Annaeus Seneca -
Es gibt verschiedene städtische und private Anbieter die unterschiedliche Grabstellen offerieren – beispielsweise Einzel-, Freundschafts- oder Familienbäume an deren Wurzelwerk die Urne beigesetzt wird. Der jeweiligen Friedhofsverwaltung obliegt das alleinige Pflege- und Gestaltungsrecht. Das Nutzungsrecht kann bis zu 99 Jahre betragen, hierfür wird eine einmalige Nutzungsgebühr erhoben.


